Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren

Als psychologische Sachverständige in familienrechtlichen Fragen erstelle ich Sachverständigengutachten im Auftrag von Familiengerichten in Nordrhein-Westfalen. Alle Informationen auch per Flyer.

Klar und verständlich

Gutachten gemäß Mindestanforderungen nach FamFG §163 mit klarer Struktur.

Zeitnahe Fertigstellung in 3-4 Monaten nach Auftragseingang, vorbehaltlich zugesagter Kapazität und ohne Berücksichtigung nicht vorhersehbarer Verzögerungen auf Seiten Verfahrensbeteiligter.

Wissenschaftlich fundierte Methodik und Vorgehensweise, valide Bewertungskriterien. Explorationen auch in Englisch und Polnisch möglich.

BundID-Postfach vorhanden für sichere Dokumentenübertragung.

Mögliche Fragestellungen:

  • Entscheidung über Lebensmittelpunkt
  • Umgangsgestaltung nach Trennung/Scheidung (§§ 1671, 1684, 1685 BGB)
  • Verfahren zu Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB
  • Rückführung nach Inobhutnahme und Fremdunterbringung (§1632 Abs. 4 BGB)
  • Erziehungsfähigkeit orientiert an individueller Situation und Bedürfnissen des Kindes/ der Kinder
  • jeweils in Berücksichtigung und Einordnung des Kindeswillens

Fachkompetenz

  • in Fallkonstellationen in verschiedenen Lebenskontexten: Trennung-, Pflegefamilien, Inobhutnahmen, Fremdunterbringung, chronische Erkrankungen/Behinderungen, psychische Erkrankungen von Bezugspersonen u. a.
  • langjährig als Diagnostikerin in psychologischer und sozialpädiatrischer Diagnostik von Kindern und Jugendlichen
  • langjährig in der Beratung von Bezugspersonen, Jugendämtern, anderen Fallbeteiligten zu Fragen des Kindeswohls, Förderbedarf und Therapieindikation
  • zertifiziert als Sachverständige (Weinberger Forum)

Beauftragung durch Familiengerichte in NRW

Tel. 0151 56077787 oder über Kontakt

Kompakte Informationen auch als Flyer