Als psychologische Sachverständige in familienrechtlichen Fragen erstelle ich Sachverständigengutachten im Auftrag von Familiengerichten in Nordrhein-Westfalen. Alle Informationen auch per Flyer.
Klar und verständlich
Gutachten gemäß Mindestanforderungen nach FamFG §163 mit klarer Struktur.
Zeitnahe Fertigstellung in 3-4 Monaten nach Auftragseingang, vorbehaltlich zugesagter Kapazität und ohne Berücksichtigung nicht vorhersehbarer Verzögerungen auf Seiten Verfahrensbeteiligter.
Wissenschaftlich fundierte Methodik und Vorgehensweise, valide Bewertungskriterien. Explorationen auch in Englisch und Polnisch möglich.
BundID-Postfach vorhanden für sichere Dokumentenübertragung.
Mögliche Fragestellungen:
- Entscheidung über Lebensmittelpunkt
- Umgangsgestaltung nach Trennung/Scheidung (§§ 1671, 1684, 1685 BGB)
- Verfahren zu Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB
- Rückführung nach Inobhutnahme und Fremdunterbringung (§1632 Abs. 4 BGB)
- Erziehungsfähigkeit orientiert an individueller Situation und Bedürfnissen des Kindes/ der Kinder
- jeweils in Berücksichtigung und Einordnung des Kindeswillens
Fachkompetenz
- in Fallkonstellationen in verschiedenen Lebenskontexten: Trennung-, Pflegefamilien, Inobhutnahmen, Fremdunterbringung, chronische Erkrankungen/Behinderungen, psychische Erkrankungen von Bezugspersonen u. a.
- langjährig als Diagnostikerin in psychologischer und sozialpädiatrischer Diagnostik von Kindern und Jugendlichen
- langjährig in der Beratung von Bezugspersonen, Jugendämtern, anderen Fallbeteiligten zu Fragen des Kindeswohls, Förderbedarf und Therapieindikation
- zertifiziert als Sachverständige (Weinberger Forum)


