
AKTUELL: Leider kann diese Leistung aktuell nicht angeboten werden, da ich derzeit nicht therapeutisch tätig bin. Änderungen werden hier mitgeteilt.
Die Diagnostik ob eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS, auch Legasthenie) oder Rechenstörung (auch Dyskalkulie) kann im Rahmen einer Sprechstundenvorstellung im Umfang von etwa 5 Terminen erfolgen. Sollte eine LRS oder Dyskalkulie vorliegen kann die Diagnostik auch die Prüfung einer (drohenden) seelischen Behinderung nach Paragraph 35a KJHG umfassen. Ist dies der Fall, also bestehen in Folge der LRS oder Dyskalkulie Beeinträchtigungen durch psychische Folgesymptome, besteht u. U. Anrecht auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Die LRS- und Dyskalkulie-Diagnostik beinhaltet entsprechend ein ausführliches Ergebnisgespräch und auf Wunsch auch einen zusammenfassenden Befundbrief mit Diagnose- und Indikationsstellung, um Leistungen der Eingliederungshilfe beim Kostenträger beantragen zu können.
Selbstverständlich erfolgt in diesem Rahmen auch eine Einschätzung inwiefern eine psychotherapeutische oder andere therapeutische Behandlung als Maßnahme sinnvoll und wirksam sein kann. Die Durchführung einer LRS/Dyskalkulie-Diagnostik bedeutet auch bei Feststellen einer behandlungsbedürftigen Störung nicht, dass ein Therapieplatz angeboten werden kann.