Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Leider pausiert meine therapeutische Tätigkeit derzeit. Entsprechend kann ich im Moment keine Behandlung anbieten.

Die Seite wird regelmäßig aktualisiert, falls sich Änderungen ergeben sollten.

Die weiteren Informationen auf dieser Seite gelten bezogen auf ein zukünftiges konkretes Behandlungsangebot.

Wer kann behandelt werden?

Ich behandele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0 bis 21 Jahren mit und ohne kognitive oder körperliche Beeinträchtigungen (Zugänglichkeit der Praxisräume bitte vorab erfragen) nach dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie. Hierbei kommen vielfältige Methoden und Verfahren zum Einsatz, die individuell auf die vorab vereinbarten Therapieziele, das Alter des Patienten/ der Patientin und seinen/ ihren Charakter abgestimmt sind. Grundlage einer Verhaltenstherapie ist eine eingehende Analyse von prädisponierenden, auslösenden und aufrechterhaltenden Faktoren die dem Verhalten oder dem Zustand zugrundeliegen das bzw. der sich verändern soll.

Je nach Alter unterscheiden sich natürlicherweise die Behandlungsschwerpunkte. Dies können im Säuglings- und Kleinkindalter Regulationsstörungen im Schlaf-, Fütter- und Regulationsverhalten („Schreibabys“) und der Interaktion zwischen versorgender Bezugsperson und Kind sein. Bei älteren Kindern und Jugendlichen sind dies jedwede Auffälligkeiten im Verhalten und der Emotionsregulation. Auffälligkeiten und Probleme können konkrete Auslöser haben, müssen aber nicht. Behandlungsbedürftig sind Probleme, die bei dem Kind/dem Jugendlichen oder im direkten Umfeld Leid und Sorge verursachen oder das Kind an der Bewältigung von Entwicklungsschritten hindern.

Je nach Alter und Problematik kann die Veränderungsmotivation des Kindes und die Veränderungsbereitschaft der Bezugspersonen ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer psychotherapeutischen Behandlung sein.

Ich kann bei Bedarf eine Behandlung in polnischer und englischer Sprache anbieten.

Vor dem Ersttermin

Vereinbaren Sie den Ersttermin bitte telefonisch. Terminanfragen per E-Mail können aus Datenschutzgründen NICHT beantwortet werden. Kontakt

Bitte begleiten Sie als primäre Bezugsperson das Kind zum Ersttermin. Primäre Bezugspersonen sind in der Regel die (Pflege-)Eltern. Sollte das Kind 16 Jahre oder älter sein, kann der Ersttermin und auch die Beantragung der Psychotherapie allein durch das Kind erfolgen. Ein Überweisungsschein der kinderärztlichen Praxis ist nicht notwendig.

Während eine Veränderungsmotivation in der Anfangsphase zusammen entwickelt werden kann, sollte schon zu Beginn eine grundsätzliche ausreichende Kooperationsbereitschaft des Kindes vorliegen.

Bitte beachten Sie: Liegt geteiltes Sorgerecht vor wird das schriftliche Einverständnis BEIDER Elternteile für eine psychotherapeutische Behandlung zwingend benötigt, sofern das Kind jünger als 16 Jahre alt ist!

Zum Ersttermin mitbringen:

– aktuelle unterschriebene Einverständniserklärung ALLER Sorgeberechtigter, Link zum Formular hier

– bei alleinigem Sorgerecht: Kopie des Nachweises (gerichtlicher Bescheid)

– bei bestehender Vormundschaft: Kopie der Bestallungsurkunde und eine aktuell unterschriebene Einverständniserklärung des Vormundes

– Vorbefunde (Kinder- und Jugendpsychiater*In, Frühförderstelle, Sozialpädiatrisches Zentrum, Pädaudiologie o.a.)

– U-Heft

– das aktuellste Schulzeugnis

– Versichertenkarte des Kindes

Das Formular zum Einverständnis mit der Behandlung und Weitere finden Sie hier.

Erstkontakt/Sprechstunde

Im Rahmen von 1 bis 5 Sprechstundenterminen kläre ich mit Ihrem Kind und Ihnen zusammen ob eine Psychotherapie angezeigt und die richtige Behandlung für das beschriebene Problem oder die Schwierigkeiten ist. Nicht selten erfolgt in dieser Zeit auch eine genauere psychologische Diagnostik. Dazu können Fragebogen-, Intelligenztestverfahren und ausführliche Explorationen zur Biographie gehören.

Wenn eine Psychotherapie indiziert ist und alle Beteiligten sich auf Ziele der Behandlung geeinigt haben beantragen wir diese bei der Krankenkasse.

Ablauf einer Psychotherapie

In der Regel umfasst eine Psychotherapie einen Therapietermin pro Woche (50 Minuten). Bei Bedarf vereinbaren wir auch Doppeltermine oder einen alternativen Turnus, dies richtet sich danach was sich prognostisch als beste Vorgehensweise ergibt. Je nach Zielen und vorliegender Diagnose dauert eine Psychotherapie 3-24 Monate.

Die Therapietermine finden hauptsächlich mit dem Kind oder dem Jugendlichen allein statt. Die Bezugspersonen (Eltern, Pflegeeltern, Betreuer*Innen, Erzieher*Innen) werden regelmäßig einbezogen und verpflichten sich bei Therapiebeginn ebenfalls für Gesprächstermine zur Verfügung zu stehen und besprochene Interventionen im Alltag umzusetzen.

Ausnahme sind Kinder unter 4 Jahren, hier finden die Termine von vorn herein gemeinsam mit den Bezugspersonen statt. Grundsätzlich gilt je jünger das Kind, desto enger sind die Bezugspersonen an der Therapie beteiligt.

Kosten

Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie im Regelverfahren Verhaltenstherapie ist eine Kassenleistung und wird von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt über die auftraggebende Praxis. Bringen Sie zum Ersttermin die Versichertenkarte des Kindes mit.

Die Kostenübernahme bei privat Versicherten variiert je nach vereinbartem Leistungsumfang und sollte vorab bei der Versicherung/Beihilfe erfragt werden. Nach Absprache ist auch eine Behandlung in privater Abrechnung möglich. Die Kosten richten sich in diesem Fall nach der Gebührenordnung für Ärzt*Innen (GOÄ).